Disziplinarrecht

Sowohl Beamten als auch Soldaten droht beim Vorwurf einer Straftat immer ein disziplinarrechtliches Verfahren. Auch wenn Vergehen nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen mit sich bringen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen existentielle disziplinarische Folgen bis hin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. dem Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten.

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