Betäubungsmittelstrafrecht

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (§§ 29 ff. BtMG) werden gerade in Bayern mit aller Härte verfolgt. Selbst der Besitz geringer Mengen sog. leichter Drogen kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Bei Vorwürfen wie dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubtem Anbau, Herstellen oder Einfuhr von Betäubungsmitteln drohen erst recht hohe Strafen. 

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